Adapterblech M12 A2 für Stockschrauben

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  • zur Anbindung von Stockschrauben die Montageschiene
  • Für M10 und M12er Stockschrauben

Adapterblech Aluminium 80x40x6mm, für Stockschrauben M12, Langloch ~11x30mm für M10-Schraubenbefestigung im unteren Profilkanal

 

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Technische Details und Anwendung:

Das Adapterblech dient als Verbindungselement zwischen der Stockschraube und dem Montageprofil. Die Stockschraube wird mit ihrem Holzgewinde in die Unterkonstruktion des Dachs geschraubt. Außerhalb des Dachs wird dann das Adapterblech in das Rundloch zwischen zwei vormontierten Sperrzahnmuttern der Stockschraube geklemmt.

Die Position und Höhe des Adapterblechs können entlang des metrischen Gewindes der Stockschraube frei eingestellt werden. In das Langloch des Adapterblechs wird die M10-Schraube des Montageprofils (entweder eine Sechskantschraube DIN 933 oder eine Profiness Hammerkopfschraube 9664-2-10×25) mit einer 10 mm Sperrzahnmutter gekontert.

Es ist ratsam, die Position des Adapterblechs so nah wie möglich am Dach zu wählen, um die Hebelwirkung zu minimieren. Die Platzierung des Adapterblechs an der Stockschraube spielt eine entscheidende Rolle in der statischen Berechnung von Projekten, die Stockschrauben und Solarbefestiger verwenden.

Photovoltaik AGBs:

  1. Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
  2. Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
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