Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
Die Angebotspreise sind Bruttopreise, also enthalten diese Mehrwertsteuer, die grundsätzlich entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen hinzuzurechnen ist. Eine Ausnahmeregelung gibt es bei „Solarprodukten“, solange durch den Staat die MwSt. entfällt. Hierzu bitte folgende Punkte beachten:
Die Angebotskalkulationen basieren auf den Werten der Anfrage bzw. den Angaben des Käufers. Sollten sich diese bei Auftragserteilung oder aufgrund später übersandter Muster als falsch erweisen, so behält sich der Verkäufer Preisveränderungen auf der Basis der neuen Daten vor.
Der abgeschlossene Vertrag unterliegt grundsätzlich diesen Geschäftsbedingungen, soweit nicht abweichende Vereinbarungen vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Diese Geschäftsbedingungen sind ebenfalls dann gültig, wenn einem aktuellen Geschäft kein schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung zu Grunde liegt. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer von den Geschäftsbedingungen des Verkäufers aus einem vorausgegangenen Rechtsgeschäft Kenntnis hat.
Es gelten grundsätzlich die aktuellen Preislisten des Verkäufers, wenn die BOGA-Solar GmbH Preislisten als Grundlage für den Vertragsabschluss genommen hat, auch wenn der Käufer diese vor Bestellung nicht angefordert und daher von ihrem Inhalt keine Kenntnis hat.
Mündliche oder fernmündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Dies geschieht in der Regel durch Abgabe eines schriftlichen Angebotes in Form von Email, Brief oder Telefaxbrief.
Im Falle von Auslandsgeschäften ist der Verkäufer berechtigt, Aufträge, die noch nicht abgewickelt sind, bei zwischenzeitlich eingetretener Abwertung der ausländischen Währung, in dem Maße nachzubelasten, dass der Warenwert auf €-Basis nach der Abwertung dem bei Auftragsbestätigung (vor der Abwertung) entspricht.
Erklärungen per Email werden wechselseitig als rechtswirksam anerkannt, ohne dass es einer elektronischen Signatur nach § 126a BGB bedarf. Dies gilt jedoch nicht für Vertragsbeendigungen und wesentliche Auftragsänderungen. Wesentlich sind Änderungen insbesondere dann, wenn sich das Auftragsvolumen um mindestens 30 % ändert oder bestellte Waren durch andere ersetzt werden sollen. In diesen Fällen bedarf es zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung des Käufers.
Die Übernahme von Garantien setzt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung voraus, in der die Art und der Umfang der Garantie definiert werden.
Alle Preise sind brutto, daher ist die gesetzliche Mehrwertsteuer schon enthalten. Eine Ausnahmeregelung gibt es bei „Solarprodukten“, solange durch den Staat die MwSt. entfällt. Hierzu bitte folgende Punkte beachten:
Sollten die für den Auftrag benötigten Druckunterlagen sich nicht in Ihren Händen befinden oder Ihnen bereits nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Wir sind in der Lage, schnell und preiswert jegliche Probleme dieser Art zu lösen. Bei gelieferten Dateien bitte Schriften, Bilder und einen vermassten Ausdruck beifügen.
Lieferungen erfolgen, wenn nicht anderes schriftlich im Angebot vereinbart wurde, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Speditionskosten im Inland oder in Europa oder sonstwo gehen, wenn nicht anders ausgewiesen stets zu Lasten des Auftragnehmers und können nachberechnet werden. Auch bei Aufträgen unterhalb einer womöglich vereinbarten Frachtfreigrenze bleibt die Wahl der Versandart und des Versandweges bei Fehlen von Vereinbarungen dem Verkäufer nach bestem Ermessen überlassen, ohne Haftung für schnellste Wege und billigste Verfrachtung.
Frei-Haus-Lieferung erfolgt in jedem Fall nur bei LKW-Gelegenheit ausschließlich an eine Käufer-Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland und nicht an mehrere. EU-weite Lieferungen bedürfen einer schriftlichen Regelung, sind ansonsten unfrei.
Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, ohne dass die Sendung vom Verkäufer freigemacht worden ist, so hat der Käufer die Frachtpapiere und den Nachweis des Erhalts der Ware vorzulegen und erhält als Ausgleich dann eine Frachtvergütung.
Werden Waren vom Lager des Verkäufers zur ausschließlichen Verfügung des Käufers bereitgehalten oder zur Anfertigung ohne Versandbestimmung verkauft (Abrufaufträge), so hat der Käufer innerhalb der vereinbarten Maximalfristen abzunehmen. Nach deren Ablauf kann sofortige Auslieferung erfolgen, ohne dass dies seitens des Verkäufers angezeigt wird.
Bei Warenanlieferungen auf EURO – Paletten ist vom Käufer eine entsprechende Anzahl EURO – Paletten im Austausch zurückzugeben. Werden EURO – Paletten nicht zurückgegeben, findet eine Berechnung gemäß unserer zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Konditionen statt.
Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Käufer oder einen Erfüllungsgehilfen gilt die Sendung als vollständig und korrekt angenommen, auch dann, wenn nur unter Vorbehalt akzeptiert wurde.
Bei Annahmeverzug des Käufers hat dieser dem Verkäufer die ihm entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, nach seiner Wahl entweder nach erfolgloser Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abnahme anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen oder den Käufer mit angemessener erneuter Fristsetzung zu beliefern. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
Vom Verkäufer genannte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.
Werden Fixtermine für die Lieferung ausdrücklich vereinbart, beginnt die Lieferfrist mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung oder Auftragsannahme. Verlangt der Käufer nachträglich Änderungen, die die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt die Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch den Verkäufer.
Gerät der Verkäufer mit der Lieferung schuldhaft in Verzug, so beschränken sich die Rechte des Käufers auf den Rücktritt vom Vertrag, dies jedoch nur dann, wenn die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 1/3, mindestens jedoch um 5 Arbeitstage, überschritten wird.
Soweit Waren vom Verkäufer nicht selbst hergestellt werden, gerät er nicht in Verzug, bevor er selbst beliefert wurde. Im Übrigen kann er sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit der Ware lösen, sofern er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und eine evtl. bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers unverzüglich erstattet.
Die Untersuchungs- und Rügepflichten des Käufers bestimmen sich nach §377 HGB.
Nach erfolgter Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Käufer ist jede Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
Für mangelhafte Ware kann der Käufer unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche nur Minderung des Kaufpreises oder Lieferung einer mangelfreien Ware unter Rückgabe der gelieferten verlangen. Der Verkäufer bestimmt, ob im gegebenen Fall die Option Minderung des Kaufpreises oder die Option Lieferung mangelfreier Ware zum Tragen kommt. Der Verkäufer kann sich nach den gesetzlichen Regelungen auf Verweigerung der Nacherfüllung berufen. Der Käufer hat bei Verlangen der Nacherfüllung dem Verkäufer eine angemessene Frist zu gewähren. Zuvor ist dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, die angezeigten Mängel an einem von ihm bestimmten Ort oder an Ort und Stelle festzustellen. Der Verkäufer hat das Recht auf Rückholung der Ware, sowie das Recht, den Ort der Mängelprüfung zu bestimmen.
Soweit Waren vom Verkäufer nicht selbst hergestellt werden, haftet der Verkäufer nur im Rahmen der ihm gegen den Vorlieferanten zustehenden Rechte.
Der Verkäufer kann eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, sofern er aus Gründen, die außerhalb seiner Einflusssphäre liegen (z.B. Rohstoffengpässe, Streiks, Maschinenschäden, Naturkatastrophen, Feuer, Unmöglichkeit der Lieferung des Zulieferers) zur Einhaltung der Lieferfrist oder zur Lieferung zu einem zumutbaren späteren Zeitpunkt nicht in der Lage ist.
Der Verkäufer hat dem Käufer derartige Umstände unverzüglich mitzuteilen und evtl. erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.
Vorauszahlung bei Bestellung. Bei Zahlungseingang auf unserem Konto werden wir die bestellten Waren sofort an Sie versenden.
Weist der Käufer nach, dass ihm eine Rechnung nicht innerhalb von 3 Tagen nach Erstellung zugegangen ist, verlängern sich die Fristen entsprechend.
Bei Zahlungszielüberschreitungen ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Etwa bewilligte Rabatte, Boni sowie Frachtvergütungen kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz oder Zahlungsverzug (§ 286 BGB) und bei gerichtlicher Betreibung in Wegfall. Die gleichen Rechtsfolgen treten am 15. Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein.
Andere Zahlungsmittel als Barzahlung, Überweisung oder Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert. Die Kosten für die Einziehung von Wechseln sowie die Diskontspesen trägt der Käufer. Diese sind vorab bar zu begleichen. Finanzwechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck nach unverzüglicher Einreichung gutgeschrieben wird.
Der Verkäufer ist bei Bestehen mehrerer Forderungen berechtigt, Zahlungen des Käufers mit seinen Forderungen in der Reihenfolge der Fälligkeit zu verrechnen. Das Bestimmungsrecht des Schuldners gem. § 366/1 BGB wird insoweit ausgeschlossen.
Die gelieferte Ware (= Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Dabei tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehalts die aus dem Weiterkauf entstehende Forderung. Im Falle einer Verarbeitung (§ 950 BGB) tritt an die Stelle der gelieferten Ware das neue Produkt. Bei Verbindung (§ 947 BGB) und Vermischung (§ 948 BGB) behält der Verkäufer Miteigentum in Höhe des Anteils, der dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben, entspricht (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Der Eigentumsvorbehalt sowie die an seine Stelle getretenen Surrogate erlöschen erst, wenn alle Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind (Kontokorrentvorbehalt).
Übersteigt der Wert des Sicherungsgutes die Gesamtforderung des Verkäufers um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer weder zu einer Verpfändung noch zu einer Sicherheitsübereignung befugt. Handelt der Käufer dem zuwider und erwerben dadurch Dritte gutgläubig Rechte am Vorbehaltseigentum des Verkäufers, ist der Käufer dem Verkäufer zu Schadensersatz verpflichtet.
Bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel geht das Eigentum erst mit Gutschrift beim Verkäufer auf den Käufer über.
Werden Liquiditätsschwierigkeiten des Käufers bekannt oder gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Verkäufer das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Barzahlung vor Anlieferung der Ware zu verlangen.
Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Hieraus sich ergebende Lieferzeitüberschreitungen berechtigen den Käufer nicht zum Auftragsrücktritt oder zu Schadensersatzforderungen.
Das Recht des Käufers zur Aufrechnung ist auf unstrittige und rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen beschränkt. Außerdem ist der Käufer nicht berechtigt, bei Beanstandungen an gelieferten Waren die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge aus anderen Lieferungen bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit zurückzuhalten oder zu mindern.
Bitte beachten Sie bezüglich der anfallenden Gebühren die gesetzlichen Anforderungen.
Sonstige Schadensersatzansprüche
Bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung des Verkäufers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Im Übrigen haftet der Verkäufer nur auf Ersatz des typischerweise voraussehbaren Schadens und darüber hinaus nicht für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und Produktionsausfälle.
Diese Haftungserleichterungen gelten auch für die deliktische Haftung sowie zu Gunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Verkäufers.
Schadensersatzansprüche, gleich ob sie auf einem Sachmangel beruhen oder nicht, und bei denen eine Einschränkung der Verjährungsfristen zulässig ist, verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den dem Anspruch begründeten Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
Der Käufer berechtigt den Verkäufer, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über ihn, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Sollte eine dieser Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen tritt diejenige Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.
Diese Geschäftsbedingungen sind für den Käufer bindend, sobald er von ihnen Kenntnis genommen hat oder ihm die Möglichkeit der Kenntniserlangung gewährt wurde. Maßgeblich ist grundsätzlich die aktuelle Fassung. Falls diese dem Käufer noch nicht zur Kenntnis gelangt ist und er auch keine Möglichkeit der Kenntniserlangung hatte, gilt ersatzweise die Fassung seines Kenntnisstandes.
Kündigt der Besteller den Auftrag, ohne dass die BOGA Trading GbR ein Verschulden trifft, sind die von uns bereits erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen und vom Besteller zu bezahlen. Hinsichtlich der nicht erbrachten Leistungen steht uns, ausgenommen Kündigung aus wichtigem Grund, ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 15% des Auftragswertes zu. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Verkäufers (Rheine, Bundesrepublik Deutschland).
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.
Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu- dsgvo-fuer-verbraucher.