Sperrzahnmutter M8 M10 M12

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    • Flachmutter mit Sperrverzahnung
    • Ähnl. DIN 6923
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    Technische Details und Anwendung:

    Sperrzahnmuttern ähnlich DIN 6923, aus Edelstahl A2. Für Gewindegrößen M8 | M10 | M12.

    Die Sperrzahnmutter M10 ist die Standard-Verwendung bei Anbindung unserer Profile an Dachhaken, Stockschrauben-Adapterbleche etc.

    Anwendungsbereich (Sperrverzahnte Bundmutter):

    Hier ist eine umfassende Übersicht über die Verwendung des Befestigungsmaterials bei der Konstruktion einer Photovoltaik-Anlage:

    Zunächst ist es wichtig, das geeignete Befestigungselement entsprechend des Dachtyps und des Montagesystems auszuwählen. Je nach Dachart können Stockschrauben mit Adapterplatte für Wellblech- oder Faserzementdächer, Befestigungshaken für Biberschwanz- oder Bitumendächer, Befestigungsklemmen für Blechdächer mit Falz oder Montagegestelle für Flachdächer verwendet werden.

    Die Montageschiene wird auf dem Befestigungselement angebracht. Hierzu wird die Hammerkopfschraube in die untere Profilkammer (Nut) der Montageschiene eingelegt und anschließend um 90 Grad im Uhrzeigersinn gedreht. Durch die Kontierung und das Festziehen mit der Adapterplatte und der Bundmutter mit Sperrverzahnung wird eine sichere Verbindung hergestellt.

    Für die Befestigung der Solarmodule werden Endklemmen an den Enden einer Modulreihe und Mittelklemmen zwischen zwei Modulen auf der Schienenkonstruktion verwendet. Hierbei wird der Nutenstein zuerst in die obere Profilkammer (Nut) des Montageprofils eingeschoben. Anschließend erfolgt die Verschraubung der Modulklemme mithilfe einer Zylinderkopfschraube und einem Federring in den Nutenstein.

    Es ist äußerst wichtig, dass die Montagearbeiten ausschließlich von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden. Insbesondere Arbeiten an der Dachdeckung sollten von erfahrenen Dachdeckern übernommen werden, um eine sichere und fachgerechte Installation zu gewährleisten.

    Photovoltaik AGBs:

    1. Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
    2. Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
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    Beschreibung

     

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