Kreuzverbundwinkel für Montageschienen

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    – Winkel ALU für Kreuzverband
    – Montage des Winkels auf unterem Profil im Nutenstein M8
    – Befestigung des oberen Profils seitlich

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    Beschreibung

     

    Technische Details und Anwendung:

    Dieser Winkel wird üblicherweise verwendet, um zwei Profile im Kreuzverbund miteinander zu verbinden. Dabei erfolgt die seitliche Verschraubung des oberen Profils mit einem Nutenstein und einer Inbusschraube 8×16, während das untere Profil im oberen Kanal ebenfalls mit einem Nutenstein und einer Inbusschraube 8×16 verbunden wird. In diesem Fall können auch jeweils zwei Schrauben verwendet werden, da das Langloch länger ist. Der Winkel ist 4 cm breit, der kurze Schenkel misst 38 mm und der längere Schenkel 58 mm. Die beiden Langlöcher haben jeweils eine Breite von 9 mm für M8 Schrauben. Die Materialstärke beträgt 6,5 mm.

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    Produktmerkmale und Vorteile:

    Eigenschaften:

    • Winkelbreite: 40 mm
    • Länge kurzer Schenkel: 38 mm
    • Länger langer Schenkel: 58 mm
    • Breite der Langlöcher: 9 mm für M8er-Verschraubung
    • Materialstärke: 6,5mm
    1. Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
    2. Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.