Aussteifungswinkel für Flachdach Konstruktionen L=1140mm

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    Verwendung des Aussteifungswinkels zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf Flachdächern oder im Freiland (Boden, Garten, Terrasse).

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    Technische Details und Anwendung:

    Beschreibung:

    Der Aussteifungswinkel besteht aus einem robusten Aluminiumprofil und dient der Montage einer Unterkonstruktion für die Platzierung einer Photovoltaik-Anlage auf Flachdächern oder im Freiland (Boden, Garten, Terrasse).

    Er fungiert als Verbindungselement zwischen den Aufständerungsdreiecken (links und rechts) und sorgt für deren diagonale Stabilisierung. In Kombination mit den Ballastwinkeln entsteht eine solide Unterkonstruktion, die in einem schrägen Winkel zur Sonne ausgerichtet wird. Auf dieser Konstruktion werden zwei Montageschienen befestigt, die als Grundlage für die Solarmodule dienen und quer verlaufen.

    Das flexible Photovoltaik-System wird einfach auf dem Dach platziert, ohne die Oberfläche der Flachdach-Abdichtung zu beeinträchtigen. Es wird durch Gewichte wie Ballastplatten, Steine oder Kieswannen sicher auf dem Boden gehalten. Da die Dachhaut dabei nicht beschädigt wird, sind keine Abdichtungsmaßnahmen erforderlich. Alternativ kann das System auch mit Stockschrauben im Untergrund, beispielsweise in das Dach, befestigt werden.

    Anwendungsbereich:

    Im Folgenden finden Sie eine kurze, beispielhafte Übersicht über das Montagematerial für den Aufbau einer Photovoltaik-Anlage auf einem Flachdach (ohne Dachdurchdringung) oder im Freiland:

    Die beiden Aufständerungsdreiecke (links und rechts) werden an den unteren Seiten mit zwei parallel verlaufenden Ballastwinkeln verbunden. Dabei ist darauf zu achten, dass der offene Winkel der Ballastwinkel-Streben zueinander ausgerichtet ist und der Abstand entsprechend den Maßen des späteren Gewichtsblocks (z. B. Betonplatten, Pflastersteine, Kieswanne) angepasst wird. Jeder Ballastwinkel wird auf beiden Seiten mit einer Senkkopfschraube, einem Federring und einer Sechskantmutter an den Aufständerungsdreiecken befestigt.

    Der Aussteifungswinkel wird diagonal von der oberen Endstange des einen Aufständerungsdreiecks zum unteren Ende des anderen befestigt. Hierfür wird jeweils eine Sechskantschraube, ein Federring und eine Sechskantmutter benötigt.

    Zur Befestigung der Montageschiene auf den Aufständerungsdreiecken wird jeweils eine Hammerkopfschraube in die untere Profilkammer (Nut) der Montageschiene eingelegt. Anschließend wird die Schraube um 90 Grad gegen den Uhrzeigersinn gedreht und durch das vorgebohrte Loch im Aufständerungsdreieck fixiert und angezogen.

    Die Solarmodule werden am Anfang und Ende einer Modulreihe mit der Endklemme und zwischen zwei Modulen mit der Mittelklemme auf der Schienenkonstruktion befestigt. Dazu wird zunächst der Nutenstein in die obere Profilkammer (Nut) des Montageprofils eingesetzt und dann die Modulklemme mit einer Zylinderkopfschraube und einer Unterlegscheibe am Nutenstein verschraubt.

    Die Montagearbeiten sollten ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Insbesondere Arbeiten an der Dachdeckung sollten von einem Dachdecker ausgeführt werden.

    Downloads:

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    Photovoltaik AGBs:

    1. Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
    2. Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
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