Statikmischer / Statikmischerverlängerung

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Photovoltaik AGBs:

  1. Der Null-Umsatzsteuersatz gemäß Abschnitt 12, Absatz 3 UstG gilt ab 01.01.2023 für Solarmodule sowie für wesentliche Komponenten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers, zur Aufbewahrung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagenbetreiber, wenn die Photovoltaikanlage in oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für Gemeinnützigkeit genutzt werden, installiert wird. Die maximale Leistung der Anlage darf 30 kW (peak) gemäß Marktstammdatenregister nicht überschreiten.
  2. Der Käufer bestätigt durch Abschluss des Kaufvertrags mit einem Null-Umsatzsteuersatz, dass er als Photovoltaikanlagenbetreiber kauft und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Eintragung in das Marktstammdatenregister unter dem Kundennamen muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. andernfalls behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer zu fordern.
  • 24/7 Kundensupport
  • Geld-Zurück-Garantie
  • Schneller Versand

Beschreibung

 
– zur Vermischung der beiden Komponenten
– optionale Verlängerung verfügbar

 

Beschreibung:

Zum Vermischen der beiden Komponenten des Injektionsmörtels.

Die seitliche Mischerkontur eignet sich auch zum Reinigen der Kartusche. Anschließend kann diese mit der Kartuschenkappe wieder sicher verschlossen werden.

Optional ist eine Verlängerung für den Statikmischer erhältlich, um das Bohrloch bei größeren Verankerungstiefen mit Injektionsmörtel zu füllen. Der Verbundmörtel sollte stets vom Bohrlochgrund aus eingebracht werden, um Lufteinschlüsse zu vermeiden.

Zusätzliche Information:

Gewicht 0,15 kg
Ausführung Statikmischer, Statikmischerverlängerung