Sungrow SBR Steuereinheit für Solar Stromspeicher
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Die Steuereinheit, die in Verbindung mit dem leistungsfähigen modularen Hochvolt-Stromspeicher-System SBR von Sungrow verwendet wird, ermöglicht den Betrieb von drei bis zu acht separat erhältlichen SBR Batteriemodulen, die jeweils eine Kapazität von 3,2 kWh haben. Das SBR Batteriesystem ist vollständig kompatibel mit den Sungrow Wechselrichtern der Serien SH5.0-10RT und SH3.0-6.0RS.
Description
Technisches Datenblatt
Kurzanleitung
Bedienungsanleitung
Der Hersteller Sungrow hat mit seiner SBR Serie ein innovatives und hochleistungsfähiges modulares Hochvolt-Stromspeicher-System für Photovoltaik-Anlagen entwickelt. Dieses System setzt sich aus Batteriemodulen zusammen, die von einer zentralen Steuereinheit verwaltet werden.
Die Steuereinheit des SBR Stromspeichersystems kann gleichzeitig drei bis zu acht stapelbare Batteriemodule mit jeweils 3,2 kWh Kapazität betreiben. Dies ermöglicht eine flexible Leistungsspanne von 9,6 kWh bis 25,6 kWh. Darüber hinaus ist es möglich, vier solcher Türme parallel zu schalten, wodurch sogar eine beeindruckende Leistungsspanne von bis zu 102,4 kWh erzielt werden kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Turm immer aus mindestens drei Batteriemodulen bestehen muss. Die Anzahl der Batteriemodule kann jedoch jederzeit nach Bedarf erweitert werden.
Das Sungrow SBR096/128/160/192/224/256 Speichersystem verfügt über eine integrierte Energieoptimierung und wird nahtlos in Verbindung mit den Sungrow Wechselrichtern der Serien SHxxxRT und SHxxxRS erkannt. Diese Systeme können problemlos und bedarfsgerecht nachträglich erweitert werden, sei es durch zusätzliche Batteriemodule oder die Hinzufügung eines weiteren vollständigen Batterieturms.
Die in der Steuereinheit integrierte fortschrittliche mehrstufige Batteriemanagement-Technologie (BMS) gewährleistet Langlebigkeit, Effizienz und Zuverlässigkeit. Sie schützt die Batteriemodule vor Fehlbedienungen, koordiniert die optimale Steuerung von Lade- und Entladeprozessen, überwacht den Zustand, das Alter und die Entladungstiefe der Batterien sowie die intelligenten Ladezyklen, die hinsichtlich Geschwindigkeit, Wärmemanagement und Überladung optimiert sind.
Zusätzlich zeichnet sich das Gerät durch seine äußerst leise Arbeitsweise aus und verfügt über eine natürliche Konvektionskühlung, wodurch auf Lüfter verzichtet wird und die Geräuschentwicklung minimiert wird.
Die SBR-Serie ist vollständig kompatibel mit den Sungrow Hybrid-Wechselrichtern der Serien SH5.0-10RT und SH3.0-6.0RS. Diese nahtlose Integration ermöglicht eine schnelle, einfache und äußerst effiziente Einrichtung, da sowohl die Wechselrichter als auch die Batterien vom gleichen Hersteller stammen.
Bitte beachten Sie, dass die Batteriemodule und die Steuereinheit separat in der benötigten Anzahl bestellt werden müssen.
Sungrow, mit über 25 Jahren Erfahrung in der Branche und einem Marktanteil von fast 10%, zählt zweifellos zu den größten und qualitativ hochwertigsten Herstellern von Wechselrichtern und Batteriespeichern. Dies wird durch die Auszeichnung von BloombergNEF als vertrauenswürdigste Marke in vier aufeinanderfolgenden Jahren unterstrichen. Diese Auszeichnung beruht auf Kriterien wie Zuverlässigkeit bei Garantie und Versicherung, Verfügbarkeit von lokalem Support sowie Produktqualität. Sungrow betreibt ein führendes Testzentrum, das von internationalen Zertifizierungsstellen wie TÜV Rheinland, TÜV SÜD, CSA, UL und CNAS zertifiziert ist. Die Wechselrichter von Sungrow haben beeindruckende über 1000 unabhängige Qualitätstests bestanden, eine Leistung, die viele andere Hersteller nicht erreichen. Zusätzlich bietet Sungrow eine großzügige Garantie von 10 Jahren und zeichnet sich auch in Deutschland durch ein exzellentes, auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtetes Servicenetzwerk aus.
Merkmale:
- Hohe Leistungsfähigkeit – Unterstützt Dauerlade- und -entladeströme von bis zu 30A mit hoher Effizienz / Nutzbarkeit von bis zu 100% der Energie (Entladetiefe) / Bietet eine leistungsstarke Not- und Ersatzstromversorgung sowie Off-Grid-Funktionalität
- Maximale Batterieleistung – Dank der Optimierung durch das Batteriemodul (BMS)
- Sicherheit – Verwendung einer Lithium-Eisenphosphat-Batterie / Umfassendes mehrstufiges Schutzkonzept und umfangreiche Sicherheitszertifizierungen, einschließlich VDE 2510-50
- Flexibilität – Erweiterbar während der gesamten Lebensdauer / Unterstützung von 3-8 Batteriemodulen pro Einheit / Möglichkeit zur parallelen Nutzung von bis zu 4 Einheiten, mit einer Leistungsspanne von 9-100 kWh
- Einfache Installation – Kompakt und leicht / Kann von einer einzigen Person installiert werden / Plug & Play, ohne dass Verkabelung zwischen den einzelnen Batteriemodulen erforderlich ist
- Erhöhte Zuverlässigkeit – Ein Hersteller, ein Ansprechpartner / Direkter Support für das gesamte System / Sehr lange Lebensdauer
- Steuereinheit mit Zubehör für den Betrieb von 3-8 Sungrow Batteriemodulen (SBR096/128/160/192/224/256)
- Geeignet für den Einsatz im Freien dank IP55-Ausführung
- 10 Jahre Herstellergarantie
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
- Der Umsatzsteuersatz von 0% gemäß §12, Abs. 3 UstG ab dem 01.01.2023 gilt ausschließlich für Solarmodule und die wesentlichen Komponenten zur Betreibung einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers zur Speicherung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Diese Steuerbefreiung gilt nur für Betreiber von Photovoltaikanlagen, wenn diese Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden installiert sind, die für gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Die installierte Anlagengröße darf die Bruttoleistung von 30 kW (peak) gemäß dem Marktstammdatenregister nicht überschreiten, um diese Voraussetzung zu erfüllen.
- Der Käufer erklärt beim Abschluss des Kaufvertrags zu einem Umsatzsteuersatz von 0%, dass er als Betreiber einer Photovoltaikanlage handelt und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister muss unter dem Namen des Kunden innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. Sollte dies nicht geschehen, behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Umsatzsteuer nachträglich zu erheben.