Sungrow Solar Stromspeicher 3,2kWh Batteriemodul SMR
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Das SMR-Batteriemodul, das einen Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeicher mit einer Kapazität von 3,2 kWh enthält, ist ein integraler Bestandteil des äußerst effizienten, modularen SBR Hochvolt-Stromspeichersystems von Sungrow. Es wird zusammen mit der separat erhältlichen SBR Steuereinheit verwendet und ist kompatibel mit den Sungrow Wechselrichtern der Serien SH5.0-10RT und SH3.0-6.0RS.
Description
Technisches Datenblatt
Kurzanleitung
Bedienungsanleitung
Sungrow, der Hersteller, bietet mit seiner SBR-Serie ein neues, äußerst effizientes Hochvolt-Stromspeicher-System für Photovoltaik-Anlagen an. Dieses System besteht aus 3 bis 8 stapelbaren Batteriemodulen, die von einer zugehörigen Steuereinheit verwaltet werden.
Jedes dieser Batteriemodule, bekannt als SMR, besitzt eine Kapazität von 3,2 kWh und erfordert die Verwendung der separat erhältlichen SBR Steuereinheit. Durch den Einsatz dieser Steuereinheit können bis zu 8 dieser Batteriemodule gemeinsam betrieben werden, was eine Gesamtleistungsspanne von 9,6 kWh bis 25,6 kWh ermöglicht. Es ist möglich, vier solcher Turmeinheiten parallel zu schalten, was sogar eine Leistungsspanne von bis zu 102,4 kWh ermöglicht.
Wichtig zu beachten ist, dass jeweils mindestens 3 Batteriemodule pro Turm betrieben werden müssen. Ein Turm kann also grundsätzlich aus 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 Batteriemodulen bestehen, und es besteht die Möglichkeit, ihn jederzeit nach Bedarf zu erweitern.
Das Speichersystem Sungrow SBR096/128/160/192/224/256 verfügt über integrierte Energieoptimierungsfunktionen und wird automatisch erkannt, wenn es mit den Sungrow Wechselrichtern der Serien SHxxxRT und SHxxxRS kombiniert wird. Das System kann problemlos nachträglich erweitert werden, indem zusätzliche Batteriemodule oder sogar ein weiterer kompletter Batterieturm hinzugefügt werden.
Die in der separat erhältlichen Steuereinheit integrierte hochmoderne mehrstufige Batterie-Management-System (BMS) gewährleistet Langlebigkeit, Effizienz und Zuverlässigkeit der Batteriemodule. Das BMS schützt die Batteriemodule vor Fehlbedienungen, koordiniert die optimale Steuerung von Lade- und Entladeprozessen, überwacht den Zustand und die Alterung der Batterien sowie deren Entladungstiefe. Es steuert außerdem die Ladezyklen intelligent und optimiert sie hinsichtlich Geschwindigkeit, Wärmemanagement und Überladung.
Zusätzlich zeichnet sich das Gerät durch seine geräuscharme Arbeitsweise aus, da es keine eingebauten Lüfter hat und stattdessen auf natürliche Konvektionskühlung setzt.
Die SBR-Serie ist kompatibel mit den Sungrow Hybrid-Wechselrichtern der Serien SH5.0-10RT und SH3.0-6.0RS. Da sowohl die Wechselrichter als auch die Batterien vom gleichen Hersteller stammen, gestaltet sich die Einrichtung schnell, einfach und äußerst effizient.
Bitte beachten Sie, dass die Steuereinheit und die Batteriemodule separat in der benötigten Anzahl bestellt werden müssen.
Sungrow ist einer der größten und hochwertigsten Hersteller von Wechselrichtern und Batteriespeichern, mit über 25 Jahren Erfahrung in der Branche und einem Marktanteil von fast 10%. BloombergNEF hat Sungrow vier Jahre in Folge zur vertrauenswürdigsten Marke gewählt. In diese Bewertung flossen Faktoren wie die Zuverlässigkeit bei Garantie und Versicherung, die Verfügbarkeit von lokalem Support sowie die Produktqualität mit ein.
Sungrow verfügt über ein führendes Testzentrum, das von internationalen Zertifizierungsstellen wie TÜV Rheinland, TÜV SÜD, CSA, UL und CNAS zertifiziert ist. Die Wechselrichter von Sungrow haben mehr als 1000 unabhängige Qualitätsprüfungen durchlaufen, eine beeindruckende Zahl, die viele andere Hersteller bei weitem nicht erreichen.
Sungrow bietet eine 10-jährige Garantie und zeichnet sich in Deutschland auch durch sein exzellentes kundenorientiertes Servicenetzwerk aus.
HINWEIS: Der Kaufpreis enthält keine Mehrwertsteuer!
Merkmale:
- Hochleistungsfähig – Unterstützt Dauerlade- und -entladeströme von bis zu 30A mit hoher Effizienz / Nutzbarkeit von bis zu 100% der Energie (Entladetiefe) / Starke Notstrom- und Off-Grid-Funktionalität
- Maximale Batterieleistung – Optimierung durch das Batteriemodul (BMS)
- Sicherheit – Verwendung einer Lithium-Eisenphosphat-Batterie / Umfassendes mehrstufiges Schutzkonzept und umfangreiche Sicherheitszertifizierungen, einschließlich VDE 2510-50
- Flexibilität – Erweiterbar während der gesamten Lebensdauer / Unterstützung von 3-8 Modulen pro Einheit / Möglichkeit zur parallelen Nutzung von bis zu 4 Einheiten, mit einer Leistungsspanne von 9-100 kWh
- Einfache Installation – Kompakt und leicht / Kann von einer einzigen Person installiert werden / Plug & Play, keine Verkabelung zwischen den einzelnen Batteriemodulen erforderlich
- Erweiterungs-Batteriemodul für Sungrow Stromspeichersysteme SBR096/128/160/192/224/256
- IP55-Ausführung, auch für den Einsatz im Freien geeignet
- 10 Jahre Herstellergarantie
- Zuverlässiger Support – Ein Hersteller, ein Ansprechpartner / Direkter Support für das gesamte System / Sehr lange Lebensdauer
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
- Der Umsatzsteuersatz von 0% gemäß §12, Abs. 3 UstG ab dem 01.01.2023 gilt ausschließlich für Solarmodule und die wesentlichen Komponenten zur Betreibung einer Photovoltaikanlage, einschließlich des Speichers zur Speicherung des mit den Solarmodulen erzeugten Stroms. Diese Steuerbefreiung gilt nur für Betreiber von Photovoltaikanlagen, wenn diese Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden installiert sind, die für gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Die installierte Anlagengröße darf die Bruttoleistung von 30 kW (peak) gemäß dem Marktstammdatenregister nicht überschreiten, um diese Voraussetzung zu erfüllen.
- Der Käufer erklärt beim Abschluss des Kaufvertrags zu einem Umsatzsteuersatz von 0%, dass er als Betreiber einer Photovoltaikanlage handelt und die in Absatz (1) beschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister muss unter dem Namen des Kunden innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf erfolgen. Sollte dies nicht geschehen, behält sich BOGA das Recht vor, die gesetzliche Umsatzsteuer nachträglich zu erheben.